Die Frist ist um. Bis Anfang dieser Woche hatten Jäger im Oberallgäu und Ostallgäu Zeit, einen streunenden Wolf zu erlegen. Die Behörden hatten die Abschussgenehmigung erteilt, weil der Wolf menschlichen Häusern gefährlich nahe gekommen sei. Die Genehmigung war befristet und wurde nicht verlängert. Zuletzt war nicht bekannt, ob ein Jäger den Wolf gefunden und erlegt hat.
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