Der Kreis Oberallgäu durfte die frühere Jugendherberge Heubethof in eine Flüchtlingsunterkunft umbauen. Bayerns oberstes Verwaltungsgericht wies eine Klage der Gemeinde Blaichach ab. Die Gemeinde hatte argumentiert, bis zu 40 Geflüchtete seien in einer so kleinen Gemeinde nicht zumutbar. Auf dem Hof in einem Seitental sollen Menschen aus der Ukraine unterkommen.